Förderprogramme / OGM
21.01.2026Wir stellen immer wieder fest, dass vielen Kunden die Auswirkungen der betrieblichen Versteuerung im Hinblick auf eine Förderung nicht bewusst sind. In der Regel gelten Förderungen als Betriebseinnahmen und fließen somit in den Gewinn des Betriebs ein. Dadurch wird dieser Förderbetrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Zudem sind diese Förderprogramme meist mit Klauseln oder kostenintensiven Sonderausstattungen verknüpft. Prüfen Sie dies bitte genau und vergleichen Sie unter Berücksichtigung aller Abzüge und Einflüsse auch die Rentabilität sowie den Wiederverkaufswert, um die für Sie bestmögliche Investition zu tätigen.
OGM (Obstgroßmarkt Mittelbaden)
bezüglich des Förderprogramms der OGM müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Förderung in diesem Programm nicht möglich ist. Grund dafür sind die Vorgaben des erforderlichen Air-Checks: Einerseits wird eine gleichmäßige Luftverteilung auf beiden Seiten des Pflanzenschutzgeräts gefordert, andererseits bringt er aber auch die Arretierung der Luftfächer mit sich. Das bedeutet, dass die Luftausgänge auf die jeweiligen betrieblichen Höchstwerte fixiert werden und sich nicht mehr verstellen lassen. Die daraus resultierenden Nachteile sind wesentlich höhere Abtriftwerte bei niedrigeren Kulturen und die eingeschränkte Möglichkeit, beidseitige bzw. einseitige Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Übrigens ist dieser Air-Check keine Vorgabe des JKI, wie es beispielsweise bei einer Abtriftminderungsklasse der Fall ist.